Wenn Sie in ein Nicht-EU-Land ausreisen, müssen Sie immer Waren deklarieren, die einer Genehmigung oder einem Verbot unterliegen. Dies können geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte sein, aber auch Medien, die Minderjährigen Schaden zufügen können, und Medien, die verfassungswidrig sind. Wenn Sie über 10.000 EUR verfügen, müssen Sie diese auch deklarieren.
Es gibt keine Beschränkung für die Menge und den Wert der exportierten Artikel, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land reisen.