Es ist nur die Ausfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch gestattet. Sie können auch die Landeswährung bis zu 20.000 LKR mitnehmen.
Du darfst nicht exportieren:
- gefährliche Drogen oder Betäubungsmittel;
- pornografisches Material;
- jegliches Material, das irgendeine religiöse Überzeugung lächerlich macht;
- Korallen, Muscheln oder andere geschützte Meeresprodukte. Es ist strengstens verboten!
Einige Gegenstände sollten beim Zoll angemeldet werden:
- Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Waffen;
- Pflanzen, Früchte, Haustiere und deren Produkte;
- Antiquitäten;
- Pharmazeutika und Arzneimittel, ausgenommen für den persönlichen Gebrauch;
- Waren für Handels- oder Handelszwecke, ausgenommen Handelsmuster;
- Fremdwährungen bis zu den eingeführten und / oder angegebenen Beträgen, mit Ausnahme der verbotenen indischen und pakistanischen Währungen.